Dabei müssen die Kommune, auch die Stadt Aachen, für ihren Bereich eine Schöffenvorschlagsliste aufstellen.
Schöffen?
Schöffen sind ehrenamtliche Richter, die, ohne eine juristische Ausbildung zu haben, während einer gerichtlichen Hauptverhandlung ein Richteramt in vollem Umfang und mit gleichem Stimmrecht wie ein Berufsrichter wahrnehmen.
Gemeinsam mit den Berufsrichtern entscheiden die Schöffen über Schuld und Strafe eines Angeklagten.
Bewerben?
Schöffin beziehungsweise Schöffe kann werden, wer zu Beginn der Amtsperiode (1. Januar 2019) mindestens 25 Jahre, aber nicht älter als 69 Jahre alt ist, die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt und die deutsche Sprache ausreichend beherrscht und zum Zeitpunkt der Wahl (2018) in Aachen wohnt sowie zu keiner Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde.
Die Stadt Aachen sucht interessierte Bürger, die diese Voraussetzungen erfüllen.
Bewerbungen können bis zum 16. April 2018 eingereicht werden. Weitere Infos und das Antragsformular gibt es online auf der Homepage der Stadt Aachen.
Weitere Infos?
Telefonische Nachfragen können beim städtischen Bereich Wahlen, Telefon Aachen 432 1609, oder per Mail über wahlen@mail.aachen.de, gestellt werden.
Infos zum Bereich der Jugendschöffen können unter der Telefonnummer 432 45 107 beim städtischen Fachbereich Kinder, Jugend und Schule oder unter der Mail-Adresse jugendschoeffenwahl@mail.aachen.de angefragt werden.
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