23. März 2020


Die GG-Gerüchteküche für März 2020

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Update 19.3.2020: Zu bereits gültigen Maßnahmen des Landes gehört es unter anderem, dass Einrichtungen, Begegnungsstätten und Angebote zu schließen beziehungsweise einzustellen sind. Insbesondere sind dies u. a. alle Kneipen, Cafés, Bars, Clubs, Diskotheken, alle Freizeit- und Tierparks und Anbieter von Freizeitaktivitäten (drinnen und draußen). NEU: Der Verzehr von Speisen und Getränken innerhalb von Restaurants, Speisegaststätten und Bäckereien ist ab sofort bis auf Weiteres vollständig untersagt. Dies gilt auch für den Verzehr in der Außengastronomie vor Ort. Ausgenommen von diesem Verbot sind Lieferserviceangebote, sogenannte Drive-In Restaurantschalter oder sonstiger Außer-Haus-Verkauf von Speisen und Getränken. Wir wünschen den Gastronomen und GG-Lesern alles Gute und vor allem Gesundheit … Stay strong - and healthy!