Heute trifft sich der Planausschuss, um sich mit dem Wunsch der Stadt zu beschäftigen. Hintergrund ist, dass dadurch die geordnete städtebauliche Entwicklung Aachens gesichert würde. Derzeit befindet sich der Bunker im Besitz der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BIMA).
Erhält die Stadt Aachen das Vorkaufsrecht, könnte sie den Musikbunker kaufen, selbst wenn bereits ein anderer Kauf-Interessent gefunden wäre. Denn jeder Notar muss spätestens nach Abschluss eines Kaufvertrags die Stadt nach einem solchen Recht fragen.
Anschließend entscheidet sich der Wohnungs- und Liegenschaftsausschuss innerhalb von zwei Monaten für oder gegen die Immobilie bzw. das Grundstück. Bei einem Wert über 600.000 Euro obliegt dies dem städtischen Rat. Dieser wird auch am 26. Februar die Entscheidung über Aachens Eintritt in den Kaufvertrag treffen. \
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