Ebenfalls ab 1. September bis zum 15. November, kann man auf den jeweiligen Onlineportalen der Stadt oder StädteRegion bzw. der Kreise Düren, Euskirchen und Heinsberg einen Bezugsschein beantragen.
Die Genehmigung druckt man aus und kann damit in allen teilnehmenden Apotheken die Jodtabletten kostenlos abholen. Anhand eines Beipackzettels, Informationsflyer und wenn gewollt einem ausführlichen Beratungsgespräches der Apotheken wird man über wichtige Details informiert.
Wichtige Information
Einnahme der Jodtabletten nur nach Aufforderung durch die Katastrophenschutzbehörde.
Die Einnahme von Jodtabletten „sättigt“ die Schilddrüse mit Jod und verhindert nach einem Atomunfall so die Aufnahme von radioaktivem Jod. Nach der Strahlenschutzkommission des Bundes dürfen die Jodtabletten aber nur nach entsprechender Aufforderung nach einem atomaren Unfall eingenommen werden. Eine nicht zeit entsprechende Einnahme ist nutzlos und sogar schädlich.
Wichtig also: Die Jodtabletten dürfen nicht vorsorglich, sondern nur nach entsprechender Aufforderung der Katastrophenschutzbehörde eingenommen werden!
Antrag Bezugsschein ab 1. September Stadt Aachen
Antrag Bezugsschein ab 1. September StädteRegion Aachen
Antrag Bezugsschein ab 1. September Kreis Heinsberg
Antrag Bezugsschein ab 1. September Kreis Düren
Antrag Bezugsschein ab 1. September Kreis Euskrischen
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