Durch eine fünfgliedrige Förderung – Heimat-Scheck, -Preis, -Werkstatt, -Fonds und -Zeugnis – sichert die Landesregierung die Bewahrung und Vielfalt der Kultur NRWs. Kommunen, Private, Vereine und gemeinnützige Organisationen, die mit ihren Projekten zur Bewahrung und Schaffung der Kultur beitragen, können die jeweilige Förderung beantragen.
Gefördert werden unter anderem Projekte, die zur Bewahrung kultureller Bauwerke und Orte in der freien Natur, als auch Kulturprojekte mit einem identitätsstiftendem Bezug.
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