In welchen Bereichen gilt das Bewohnerparken?
Die Zone „E“ umfasst den Bereich Chlodwigstraße, Elsa-Brändström-Straße, Kardinalstraße, Krefelder Straße (Hausnummer 2-54 und 3-41) Margratenstraße, Pippinstraße, Rolandstraße und Rolandplatz. Die Zone „E2“ schließt an die Zone „E“ an. Betroffen sind die Straßen: Alkuinstraße, Eginhardstraße, Krefelder Straße (Hausnummer 56-90), Normannenstraße und Passstraße (Hausnummer 110-174 und 151-155).
Kosten und Gültigkeit
Die Bewohner der Zonen „E“ und „E2“ erhalten einen Parkausweis gegen eine Gebühr von 30 Euro. Der Ausweis hat eine Gültigkeit von einem Jahr und ist mit keinen weiteren Kosten verunden. Alle anderen Autofahrer müssen einen Parkschein am Automaten lösen. In der Zone „E“ fallen die Parkgebühren montags bis samstags von 9 bis 21 Uhr an, in der Zone „E2“ montags bis freitags von 9 bis 19 Uhr und samstags von 9 bis 14 Uhr.
Wo wird der Parkausweis beantragt?
Die Bewohner haben die Möglichkeit, den Ausweis online zu beantragen und direkt auszudrucken. Weiterhin stehen für einen Antrag der Bürgerservice (Bürgerservice Bahnhofplatz, Hackländerstraße 1, und Bürgerservice Katschhof, Johannes-Paul-II.-Straße 1) und die Bezirksämter zur Verfügung.
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