Wer Hecken und Gebüsche noch in Form bringen will, der sollte sich beeilen: Am 1. März beginnt die Schonzeit für Hecken und Gebüsche. Dann dürfen diese nicht mehr geschnitten oder entfernt werden. Die Schonzeit gilt bis zum 30. September und bezieht sich sowohl auf die freie Landschaft als auch auf Hausgärten. Wer das Verbot missachtet, riskiert ein hohes Bußgeld.
Die Regelung aus dem Bundesnaturschutzgesetz dient dem Schutz heimischer Tiere, insbesondere der Vögel und ihrer Nester. Aber auch Igel nutzen Hecken und Sträucher gerne als Rückzugsort.
Während der Schonzeit ist ein schonender Formschnitt gestattet, bei dem allerdings nur der jährliche Zuwachs weggeschnitten werden darf. Vorher sollte man jedoch einen Blick in die Hecke werfen. Wer ein Nest entdeckt, sollte mit dem Formschnitt bis zum Ende der Brutzeit warten oder zumindest den betreffenden Teilbereich der Hecke beim Schneiden stehen lassen.
Auch für Bäume gilt die Schonzeit, jedoch nur außerhalb von Gärten und des Waldes. Innerhalb der Ortschaft sind Bäume zusätzlich ganzjährig durch Baumschutzsatzungen der jeweiligen Städte geschützt. In der StädteRegion haben folgende Städte und Gemeinden eine Baumschutzsatzung: Aachen, Alsdorf, Baesweiler, Eschweiler, Herzogenrath und Würselen. Zudem regelt das Bundesnaturschutzgesetz, dass Bäume mit Nestern und Bruthöhlen nicht gefällt werden dürfen.
Bei Fragen helfen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der unteren Landschaftsbehörde im Umweltamt der StädteRegion weiter. Ansprechpartner für Alsdorf, Baesweiler, Herzogenrath und Würselen ist Harald Thyssen (Tel.: 0241/5198-2180), für Eschweiler, Stolberg und Roetgen Hubert Pawelka-Weiß (Tel.: 0241/5198-2634) und für Simmerath und Monschau Andrea Petermann (Tel.: 0241/5198-2684).
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