Langzeitarbeitslosigkeit angehen und Menschen wieder Würde geben, das bezweckt das „Teilhabechancengesetz“ der Aachener Stadtverwaltung. Oftmals ist es für Menschen, die mehr als sechs Jahre nicht gearbeitet haben, schwer, wieder ins Berufsleben zu finden. Ihnen fehlt meistens nicht nur die Qualifikation, sondern auch die Arbeitsroutine.
Arbeitgeber sind sich dieser Tatsache bewusst und wissen, dass die Beschäftigung eines Langzeitarbeitslosen zunächst mehr Arbeit fürs Unternehmen bedeutet. Die Stadtverwaltung will Unternehmen bei der Arbeitseingliederung dieser Menschen unterstützen: daher bezuschusst sie für die Dauer von zwei Jahren das ausgestellte Arbeitsentgelt zu 100 Prozent zum gesetzlichen Mindestlohn. Für jedes weitere Jahr sinkt die Bezuschussung jeweils um 10 Prozent. Bedingung: Die Arbeitsverträge müssen für maximal fünf Jahre ausgestellt werden.
Für die zukünftigen neuen Mitarbeiter werden extra neue Arbeitsplätze im Bereich der Hilfsarbeit geschaffen, zum Beispiel als Gärtner, Küchen- oder Hausmeistergehilfe. Es handelt sich hierbei um Stellen, die zu einem verbesserten Arbeitsumfeld im Unternehmen beitragen. Vom Gesetz wird erhofft, dass die neuen Angestellten eine langfristige Zukunft im Unternehmen finden.
Ab den 1. Januar 2019 tritt das neue Gesetz in Kraft.
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