Damit kann das geplante Einkaufszentrum durch den neuen Eigentümer realisiert werden, der Bebauungsplan Nr. 891 wird nicht geändert.
In dem Vertrag sind wesentliche Punkte, unter anderem die Schaffung von insgesamt 3.000 Quadratmeter Wohnraum an der Harscampstraße und innerhalb des Alleenrings spätestens fünf Jahre nach Vertragsabschluss, weitgehend unverändert geblieben.
42 Wochen ab Baubeginn
Das Immissionsschutzgutachten wird im Verlauf des Baugenehmigungsverfahrens aktualisiert. Ziel ist es, den Schadstoffausstoß zu minimieren. Die Fassadengestaltung wird in Abstimmung mit dem Architektenbeirat und den zuständigen Gremien unter Nachhaltigkeitsaspekten konkretisiert.
Es sind zwei Gesellschaften, die den Durchführungsvertrag unterzeichnen werden – ein Vorhaben- und ein Erschließungsträger. Die Investoren verpflichten sich, spätestens neun Monate nach rechtsgültigem Abschluss des Vertrages einen vollständigen, prüf- und genehmigungsfähigen Bauantrag einzureichen.
Darüber hinaus muss er spätestens 12 Monate nach Bestandskraft der Baugenehmigung mit dem Vorhaben beginnen und es ab Baubeginn innerhalb von 42 Monaten fertig stellen. Bestimmte Arbeiten (archäologische Untersuchungen, Aushub und Verbau) können bereits vorher beginnen. ///
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