Die StädteRegion Aachen, die Gemeente Maastricht (NL), die Stadt Wiltz (L) sowie neun natürliche Personen und zwei Unternehmen (Weiss-Druck aus Monschau sowie die Aachener Verlagsgesellschaft) haben am 22. Dezember in Brüssel eine Klage gegen den Weiterbetrieb von Tihange 2 auf den Weg gebracht.
Die Klage richtet sich gegen den Belgischen Staat, die Föderalagentur für Nuklearkontrollen (FANK) sowie den belgischen Stromversorger und Betreiber der Atomkraftanlage, Engie Electrabel S.A..
Sachlich zuständig für diese Klage ist das Gericht der ersten Instanz in Brüssel.
Zivilklage
Die Kläger fordern die Stilllegung des Kernkraftwerks Tihange 2 und begründen dies mit der persönlichen Betroffenheit im Falle eines schweren Atomunfalls.
Die neun natürlichen Personen machen eine persönliche Betroffenheit geltend und klagen wegen einer Gefährdung von Leib, Leben und Gesundheit, die nach ihrer festen Überzeugung von Tihange 2 ausgeht.
Darüber hinaus sehen sich die klagenden Unternehmen insbesondere in ihren Eigentumsrechten beeinträchtigt.
Vertreten werden die Kläger durch Tim Vermeir und Tinne Van der Straeten (blixt-Rechtsanwälte) in Brüssel.
Ursachenforschung
Die Kläger werfen den belgischen Behörden vor, nicht alle Anstrengungen unternommen zu haben, die erforderlich und geboten sind, die Bevölkerung und die Umwelt vor den Folgen eines nuklearen Unfalls zu schützen.
Damit werde mit dem Weiterbetrieb von Tihange 2 gegen belgisches und europäisches Recht verstoßen.
Sofern das Gericht der Forderung nach einer Stilllegung nicht folgt, wird nachrangig beantragt, gegenüber Electrabel anzuordnen, den Betrieb von Tihange 2 zumindest solange stillzulegen, bis alle Sicherheitsfragen rund um Tihange 2 geklärt sind.
Insbesondere die Ursachen für die Risse und die Folgen dieser Risse unter „atypischen“ Umständen – das heißt in einem Krisenfall.
Erste Klage
Die StädteRegion Aachen hat schon am 5. Februar 2016 eine Klage vor dem Staatsrat eingereicht. Dieser Klage haben sich zwei deutsche Bundesländer (Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz) und über 100 Kommunen aus Luxemburg, den Niederlanden und Deutschland angeschlossen.
Damit repräsentieren die Kläger über 23 Millionen Menschen.
Die Klage wird derzeit von einem „Auditor“ – vergleichbar mit einem Staatsanwalt – untersucht, der den Sachverhalt sowie die von den Parteien geltend gemachten Argumente untersucht. Als Schlussfolgerung formuliert er einen Vorschlag über die Lösung in der Sache.
Rechtsanwalt Tim Vermeir von der Brüsseler Kanzlei Blixt rechnet damit, dass der Auditor seine Beurteilung innerhalb der ersten Jahreshälfte 2017 abgibt.
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